Es soll ja tatsächlich Leute geben, die nicht wissen, wohin mit all ihrem Geld. Als erste Adresse würde ich dabei natürlich mich empfehlen. Wer aber trotz Überfluss noch was von seinen Kröten haben will, kann sich deren Ah-Ah kaufen. Schlappe 55 $ für 12 Millionen Jahre alte Schildkrötenkacke ist doch ein direktes Schnäppchen - und sooo dekorativ!
Schluppi - 24. Aug, 11:12
Da lernt man als fleissiger Online-Journalimusstudent zwei Semester lang den Runkfunkstaatsvertrag auswendig und versucht den Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung zu verstehen, nur um jetzt festzustellen, dass uns die Juristen das Wichtigste verschwiegen haben!
Zumindest ich halte es für entscheidend - wenn auch nicht unbedingt im medienrechtlichen Sinne - dass unser Handeln doch extreme Folgen nach sich ziehen kann.
In der hessischen Verfassung Artikel 21, Abs.1ist zu lesen:
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Nachdem ich panisch über meine Sünden der Vergangenheit nachgedacht habe, retteten mich letztlich doch meine Stunden bei Hahn und Kläver: Bundesrecht bricht Landesrecht. Zum Glück haben unsere Gründungsväter im Grundgesetz (Art. 102) festgelegt, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Puh, grade noch mal vom elektrischen Stuhl gehüpft...
Schluppi - 24. Aug, 10:51